Feuerwerkskategorien – Übersicht & Hinweise

Alles, was du über F1, F2, F3, F4 und weitere Kategorien wissen musst.

„Damit Feuerwerk sicher verwendet werden kann, teilt der Gesetzgeber pyrotechnische Artikel in verschiedene Kategorien ein. Jede Kategorie hat eigene Regeln für Kauf, Lagerung und Verwendung. Hier findest du eine Übersicht – von Jugendfeuerwerk (F1) bis hin zum Großfeuerwerk (F4). Wichtig: Für alle Kategorien gilt, dass die Gebrauchsanweisung des Herstellers zwingend einzuhalten ist.“

„⚠️ Bitte beachte: Es müssen immer die geltenden Gesetze und zulässigen Lagermengen eingehalten werden.“

Kategorie F1 – Kleinstfeuerwerk

  • Sehr geringe Gefahr, Schallpegel max. 120 dB/1m.
  • Frei ab 12 Jahren, ganzjährig erhältlich & verwendbar.
  • Typische Artikel: Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerzen.

Kategorie F2 – Kleinfeuerwerk

  • Klassisches Silvesterfeuerwerk, nur für den Außenbereich.
  • Frei ab 18 Jahren, Verkauf vom 28.–31. Dezember, Verwendung in der Silvesternacht.
  • Ausnahmegenehmigung für andere Anlässe beim Ordnungsamt möglich → [Ausnahmeantrag-Link].
  • Gewerbetreibende dürfen ganzjährig kaufen (nur zum Weiterverkauf, Anzeige bei Behörde erforderlich).

Kategorie F3 – Mittelfeuerwerk

  • In Deutschland für Privatpersonen nur mit Erlaubnis nach §7/§27 SprengG oder Befähigungsschein §20.
  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Für Pyrotechniker interessant, da Sicherheitsabstände geringer (ab 15 m) als bei F4.
  • Bestellung nur mit gültiger Erlaubnis & Beachtung der Lagermengen möglich.

Kategorie F4 – Großfeuerwerk

  • Enthält die klassischen Profi-Artikel: Kugelbomben, Zylinderbomben, große Batterien, Raketen.
  • Hohe Gefahr, nur für Personen mit Fachkundenachweis (Pyrotechniker).
  • Erwerb/Verwendung nur mit Erlaubnis §7/§27 SprengG oder Befähigungsschein §20.
  • Mindestalter: 21 Jahre.

Kategorie T1 – Bühnen- & Theaterpyrotechnik (geringe Gefahr)

  • Frei ab 18 Jahren, ganzjährig erhältlich.
  • Nur für technische Zwecke (z. B. Bühnenshows, Filmproduktionen, Simulationen).
  • Beispiele: Bengalfeuer, kleine Bühnenblitze, Funkenfontänen.

Kategorie T2 – Bühnen- & Theaterpyrotechnik (mit Fachkunde)

  • Artikel mit höherem Risiko (z. B. Modellraketentreibsätze, größere Bühnenpyros).
  • Nur mit Fachkundenachweis verwendbar.
  • [Hinweis: Text in Arbeit – kann mit Beispielen ergänzt werden]

Kategorie P1 – Technische Pyrotechnik (freie Verwendung, geringer Gefahr)

  • Enthält pyrotechnische Artikel, die nicht als Feuerwerk gelten.
  • Frei ab 18 Jahren, dürfen nur zweckgebunden verwendet werden.
  • Typische Artikel: Anzündmittel, Raucherzeuger, Schallerzeuger.

Kategorie P2 – Technische Pyrotechnik (mit Fachkunde)

  • Höhere Gefahrenstufe, nur für Fachkundige mit Erlaubnis.
  • Beispiele: bestimmte Spezialeffekte, militärische/industrielle Pyroartikel.

„Ganz gleich, welche Kategorie: Sicherheit geht vor! Bitte halte dich immer an die gesetzlichen Vorgaben und die Herstellerhinweise. Wenn du unsicher bist, sprich uns an – wir beraten dich gerne.“

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